Ist eine Scheidungsmediation sinnvoll und was kostet das eigentlich?

RA Lehmann-Waldau

Die Beziehung ist zu Ende. Was soll ich jetzt tun?

Das Ende einer Beziehung, insbesondere einer langjährigen mit entsprechenden Verpflichtungen, ist keine einfache Sache. Oft fühlt man sich wie vor einem Berg ungelöster Probleme. Diese bestehen auf sehr praktischer aber auch auf de emotionalen Ebene. Oftmals gesellt sich dazu die Sorge, wie es wohl weitergehen soll. Eine Scheidungsmediation kann hier sinnvoll sein.

a) Die anwaltliche Beratung

In jedem Fall empfehle ich allen Scheidungswilligen, sich kompetente Erstberatung vor Ort einzuholen. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen und was jetzt zu beachten ist, um die Trennung fair hinzubekommen. Bitte vermeiden Sie es, einen „Anwalt für beide“ zu beauftragen, denn das gibt es nicht. Anwält*innen sind immer Parteiberater*innen, und das bedeutet, dass bei unterschiedlichen Interessen eben nur eine Scheidungspartei beraten werden kann. Sparen Sie hier lieber nicht am falschen Ende.

Eine anwaltliche Erstberatung bedeutet nicht automatisch den Einstieg in ein streitiges Verfahren. Die anwaltliche Begeitung soll Sie unterstützen, aber nicht in vermeidbare Konflikte zwingen.

b) Die außergerichtliche Mediation

Falls es, wie meist in Trennungssituationen, Dinge gibt, die Sie nicht gut alleine mit dem Ex-Partner / der Ex-Partnerin lösen können, empfehle ich ein moderiertes Gespräch: die Mediation. Es empfiehlt sich, hier Mediator*innen mit Anwaltshintergrund zu wählen. Zwar gibt es im Rahmen der Mediation keine Rechtsberatung. Der Vorteil aber ist, dass ihre Anwälte und der Mediator / die Mediatorin die gleiche Sprache sprechen. In der Mediation werden die rechtlichen Aspekte dann leichter und konkret mit aufgenommen.

Die Mediation hat mehrere Vorteile:

– ausreichend Zeit, um Hintergründe zu besprechen

– auch Bearbeitung emotionaler Themen

– flexible Handhabung im Gespräch

– keine unangenehmen anwaltlichen Schreiben

– im besten Fall komplette Einigung mit der Folge einer einvernehmlichen Scheidung an einem kurzen Termin vor Gericht

– Vermeidung zusätzlicher gegenseitiger Verletzungen und die Möglichkeit, auch in Zukunft besser miteinander auszukommen, wenn gewünscht oder erforderlich (zB wegen gemeinsamer Kinder)

Die Mediation begleitet sie durch die Zeit der Trennung meist in mehreren Sitzungen. Eine Trennung ist ein Prozess. Zwar wünschen sich die meisten, dass es schnell geht, aber das ist nur selten möglich. Es ist sinnvoll, sich für diese wichtige Phase in Ihrem Leben etwas Zeit zu nehmen.

d) Die anwaltliche Begleitung während der Mediation

Im Verlauf der Scheidungsmediation empfehle ich die erneute Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen anwaltlichen Berater*in. Lassen Sie die Vereinbarung noch einmal anschauen und rechtlich überprüfen. Gegebenenfalls kann dann in der weiteren Mediation noch nachgebessert werden. Ziel der Mediation ist eine Vereinbarung, mit der beide Parteien zufrieden sind und die auch langfristig bestand hat. Niemand soll hier über den Tisch gezogen werden oder sich so fühlen.

e) Die Mediationsvereinbarung wird dann von Ihnen unterschrieben und ggf. auch notariell abgefasst, falls dies notwendig ist. Im besten Fall haben Sie dann eine vollständige Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Zwar ist Ihre Geschichte als Paar vorbei, doch können Sie noch miteinander sprechen. Der schriftliche Weg wurde weitesgehend vermieden.

f) Die einvernehmliche Scheidung

Da soweit alles erledigt ist, können Sie die gerichtlich notwendige Scheidung schnell und unkompliziert durchführen. Hier sind wieder Ihre Anwälte gefragt.

g) Kosten

Die anwaltliche Begleitung berechnet sich in der Regel nach den Gebührensätzen des RVG. 

Meist wird die Erstberatung separat abgerechnet. Die Prüfung der Mediationsvereinbarung löst eine Geschäftsgebühr und meist auch eine Einigungsgebühr aus. Ihr Anwalt / Ihre Anwältin kann Ihnen eine ungefähre Einschätzung dazu geben, die sich nach dem Wert der geregelten Gegenstände richtet.

Die Mediation wird meistens in Stundensätzen abgerechnet. Ich berechne hier 238,- € für 90 Minuten. Je nach Regelungsbedarf sind fünf bis zehn Termine erforderlich.

Das Gericht erhebt eine weitere Gebühr nach Verfahrenswert, d.h. je weniger Dinge sie vor Gericht bringen, desto günstiger wird es dort.

Ggf. müssen Sie noch mit Notarkosten rechnen.

Wie Sie schon merken, ist eine Scheidung per se nicht billig. Die Entscheidung für eine Scheidungsmediation sollte nicht in erster Linie auf den Kostenfaktor gestützt werden. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie günstiger damit kommen, doch gibt es keine Garantie dafür.

Sie haben mit diesem Weg allerdings eine gute Chance, anstrengenden Streit und lange anwaltliche Schreiben zu vermeiden. Auch eine längere gerichtliche Auseinandersetzung ist belastend und unschön.

Die Trennungs- und Scheidungsmediation unterstützt Sie, mit weniger emotionalem Stress als ohnehin schon entstanden ist durch diese Zeit zu kommen und ihre Zukunft nach der Trennung zu gestalten.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich. Ich bin sowohl anwaltlich im Familienrecht tätig als auch als Mediator bei Trennung und Scheidung und kann Ihnen umfassende weitere Informationen geben.

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