Au aktuellem Anlass möchte ich hier auf die Stellungnahmen der Kolleg*innen von der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht sowie auf die Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung e.V. hinweisen.
Die Zuständigkeit der Familiengerichte ist hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben. Es gibt erhebliche inhaltliche Bedenken gegen Erfolgsaussichten solcher oder gleichgelagerter Anträge gegen die schulische Masken- und Testpflicht.
Das mag in Ausnahme- und Einzelfällen anders sein, wofür ich dann Beratung durch eine*n Anwältin/Anwalt im Verwaltungsrecht empfehle.
Für eingehende Beratung im Familienrecht können Sie mich gerne kontaktieren.
Hier die Quellen: