Anwälte und Berater*innen – Unterschiede in der Trennungspraxis

Wenn langjährige Beziehungen auseinandergehen stellen sich häufig vielfältige Fragen. Egal, ob verheiratet oder nicht, hat man möglicherweise gemeinsame Anschaffungen und Investitionen, mit deren Auseinandersetzung man umgehen muss. Im fall einer Ehe kommen noch zusätzliche Fragen hinzu. Falls es gemeinsame Kinder gibt, stellen sich auch hier vielerlei Herausforderungen, die angegangen werden müssen.

Dies ist in der Situation der Trennung nicht einfach. Die Trennung nimmt uns ja auch psychisch mit und wir befinden uns in einer Belastungssituation. Eine Vielzahl von Beratern bieten jetzt ihre Dienste an. Es kann schwer sein, sich zu orientieren. Ich möchte anregen, sich schon einmal generell zu überlegen, welches Angebot einem am ehesten entspricht.

Alle Berater haben auch Eigeninteressen und eigene Sichtweisen, die mit der jeweiligen Ausbildung und ihrer Position im gesellschaftlichen System zu tun haben. Mitarbeiter beim Jugendamt haben bestimmte Sichtweisen und Erfahrungen. Psychologische Berater*innen an Beratungsstellen arbeiten wieder auf andere Art. Es gibt selbstständige Mediator*innen mit ihrer eigenen Sichtweise. Es gibt die Anwälte und Richter. Jede dieser Professionen hat wichtige Kompetenzen, aber auch professionelle blinde Flecken. Hinzu kommt, dass ein System, wenn es einmal in Gang kommt, eine Eigendynamik entwickelt und mit einer Vermehrung der Akteure die Steuerungsmöglichkeit des Verlaufs durch die eigentlichen Betroffenen immer geringer wird.

Im Blog würde es zu weit führen, die verschiedenen Interessenlagen im Einzelnen auszuleuchten. Hier nur ein paar Hinweise mit der Bemerkung, dass es sich hier Generalisierungen und vereinfachte Darstellungen handelt. Ich halte jede der beteiligten Professionen für wichtig. Mein Anliegen ist es, die Handlungsmacht bei den Betroffenen zu belassen soweit möglich.

  • Jugendämter orientieren sich an den Werten, die sie als „Kindeswohl“ für sich definiert haben
  • Anwälte sind immer Parteivertreter und werden schon aufgrund der anwaltlichen Haftung gezwungen, auf alle Risiken und Unsicherheiten hinzuweisen. Es geht um Erfolgsmaximierung, zumeist materiell.
  • Das Gericht verweist gerne auf die eigene Lebenserfahrung und hat ein Interesse, den Fall zu erledigen.
  • Psychologische Berater*innen haben vor allem die inneren Vorgänge im Blick.
  • Mediatoren haben das Ziel, eine Situation zu schaffen, die die Auseinandersetzung einvernehmlich erledigt. Sie versuchen, nicht inhaltlich zu steuern.

Welche/n Berater*in man sich sucht, hängt auch von der Phase der Trennung ab. Ich möchte anregen, sich hier etwas Zeit zu lassen und möglichst niederschwellig in die Beratung einzusteigen. Das hängt natürlich vom Einzelfall an. Generell würde ich zu im Familienrecht tätigen Anwaltsmediatoren raten, denn dort bekommen Sie meist eine gute Übersicht über das System sowohl in streitiger als auch in konsensualer Hinsicht. Anwaltsmediatoren haben oft auch Vernetzungen mit den psychologischen Berufen und können Sie dort weiterverweisen. Neben einer Begleitung im außen rate ich persönlich immer auch zu einer inneren Begleitung, damit auch der/die Einzelne damit so gut als möglich zu recht kommen kann

Gerne möchte ich auch zu der Veranstaltung der Gesellschaft für systemische Beratung Karlsruhe einladen, wo wir das Beratersystem im Trennungsprozess eingehend darstellen und diskutieren werden. Am 10. April 2019 im Wandelplatz.

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