Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehezeit angesparten Altersvorsorge. Ich möchte hier eine kurze Übersicht zu Versorgungsausgleich geben, verbunden mit einem Rat.
Insbesondere wenn das Paar Kinder hat, wird regelmäßig der betreuende Elternteil weniger Altersvorsorge angespart haben als der andere, der dann ja regelmäßig in Vollzeit arbeitet.
Dabei kann es sich je nach Dauer der Ehe um erhebliche monatlich auszuzahlende Rentenbeträge handeln, Diese Zahlungen beginnen mit Eintritt in den Ruhestand.
Es besteht daher das Risiko, dass den beteiligten Ehepartnern nicht klar ist, wie wichtig eine Regelung hier ist. Alles wirkt abstrakt und weit weg. Es ist allerdings wichtig hier genau hinzuschauen und zu verstehen, was passiert.
Das Scheidungsgericht führt den Ausgleich durch. In der Praxis prüft das Gericht aber hier nichts inhaltlich auf Richtigkeit oder gar Fairness. Auch haftet das Gericht nicht für dabei gemachte Fehler. Mit Rechtskraft der Scheidung ist die Entscheidung zum Versorgungsausgleich in aller Regel nicht mehr zu verändern. Es ist daher wichtig, hier mindestens einmal einen anwaltlichen Fachmann oder eine Fachfrau draufschauen zu lassen.
Sparen Sie hier nicht am falschen Ende. Möglicherweise riskieren Sie eine hohen Rentenverlust, wenn Sie an der anwaltlichen Rechnung sparen möchten.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Rententräger an dem Verfahren beteiligt sind, auch wenn Sie nicht mit am Tisch sitzen. Die Auskünfte und Vorschläge der Rententräger müssen von Ihnen bzw. Ihrer anwaltlichen Vertretung überprüft werden. Die Rententräger vertreten sich selbst und haben das primäre Ziel, Kosten zu sparen. Sie sind also nicht auf Ihrer Seite! Das ist wichtig zu verstehen.
Der im Gesetz geregelte Anwaltszwang beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich dient nicht einer Honorarbeschaffung für Anwält*innen. Vielmehr wurde erkannt, dass nicht anwaltlich vertretene Menschen ein hohes Risiko haben, hier erhebliche Vermögenswerte aufgrund von Unkenntnis der Materie ohne Grund aufzugeben.
In meiner anwaltlichen Begleitung ist der Versorgungsausgleich also immer ein wichtiger Punkt der Beratung.
Auch in meinen Mediationen weise ich regelmäßig darauf hin. Ich rate den Parteien immer, sich mindestens eine unabhängige eigene Rechtsberatung dazu einzuholen.
Sprechen Sie das Thema bei Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin an.
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