
Corona-Zeiten – kein Recht zur Verweigerung des Umgangs
Aufgrund der aktuellen Entwicklung zu einem nun doch länger währenden zweiten „Lockdown“ möchte ich hier, sozusagen als Service-Tweet, noch einmal darauf hinweisen: Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus führen NICHT dazu, dass Umgangskontakte von Elternteilen mit ihren Kindern nicht mehr stattfinden können. Wir sprechen hier von einer Kernfamilie, auch wenn die Eltern in verschiedenen Haushalten weiterlesen…